Tipps

Verordnung

Um mit einer physiotherapeutischen Behandlung beginnen zu können, benötigen Sie eine Verordnung von ihrem Haus- oder Facharzt. Diese müssen Sie bei ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen.

Prävention

Behandlungen, die im Bereich der Prävention (Massage, Trainingstherapie, Taping, Nordic Walking…) stattfinden erfordern keine ärztliche Verordnung.

Verrechnung

Die Therapie wird, je nach Vereinbarung mit Ihrer/Ihrem PhysiotherapeutIn, bar nach jeder Therapieeinheit bzw. per Überweisung verrechnet. Am Ende der Behandlungsserie erhalten Sie eine Sammelrechnung. Um einen Teil der Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet zu bekommen, müssen sie diese samt bewilligtem Verordnungsschein einreichen.

Zusatzversicherung

Sollten sie eine private Zusatzversicherung mit Therapiekostenersatz haben, wird meist der Differenzbetrag übernommen.

Checkliste

Denken sie bitte daran folgendes zur Therapie mitzubringen:

  • Bewilligte Verordnung
  • Aktuelle Befunde, Röntgenbilder etc.
  • Ein großes Handtuch sowie bequeme Kleidung