AGB

  1. Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine Verordnung von einer Ärztin/einem Arzt (Haus-/ Facharzt). Die Verordnung muss die persönlichen Daten, eine medizinische Diagnose, die verordnete Behandlung und die Anzahl der Behandlungseinheiten beinhalten.
  2. Behandlungen, die im Bereich der Prävention (Massage, Trainingstherapie, Taping, Nordic Walking…) stattfinden, erfordern keine ärztliche Verordnung. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunden erbracht werden. Sollten Schmerzen oder andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie dies umgehend Ihrer/Ihrem PhysiotherapeutIn mit.
  3. Die Kosten der Behandlung werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Ihr/e PhysiotherapeutIn hat keinen Vertrag mit einem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten mit Ihrer/Ihrem behandelnden PhysiotherapeutIn als WahltherapeutIn und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.
  4. Die Therapie wird bar nach jeder Therapieeinheit oder per Überweisung nach einer vereinbarten Anzahl an Therapieeinheiten verrechnet. Am Ende der Behandlungsserie erhalten Sie eine Sammelrechnung. Um einen Teil der Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet zu bekommen, müssen sie diese, samt chefärztlich bewilligten Verordnungsschein, einreichen. Information bezüglich des zu erwartenden Kostenersatzes/ Kostenzuschusses holen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein.
  5. Den Zeitpunkt der Bezahlung (Fälligkeit) und den Zahlungsmodus vereinbaren sie mit Ihrer/m PhysiotherapeutIn.
  6. Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue (falls Sie eine Rückerstattung wünschen auch chefärztlich bewilligte) ärztliche Verordnung.
  7. Bei vorzeitiger Beendigung der Therapie (durch PatientIn/ TherapeutIn) gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben.
  8. Ihr/e PhysiotherapeutIn unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit Ihrer/m PhysiotherapeutIn abzusprechen.
  9. Alle Informationen, die Sie Ihrer/m PhysiotherapeutIn geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt als auch den weiteren, von Ihnen genannten und an der Behandlung beteiligen Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich Ihr/e PhysiotherapeutIn mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation.
  10. Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – Ihrer/m PhysiotherapeutIn mitzuteilen. Andernfalls behält sich Ihr/e PhysiotherapeutIn das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen.